Das Prüfverfahren mit unseren Radon-Exposimetern ist durch das Bundesamt für Strahlenschutz offiziell anerkannt.

BfS: Az 51163/01

Durch die offizielle Anerkennung können Sie mit unseren Exposimetern u. a. rechtsgültige Messungen an Arbeitsplätzen nach §155 StrlSchV durchführen.

Radon
Langzeitmessung

Langzeitmessung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen.

 Messzeit: 1 – 12 Monate

Radon
Kurzzeitmessung

Kurzzeitmessung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen.

 Messzeit: 10 – 14 Tage

Radon
Bodenluftmessung

 Messung der Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 Meter Tiefe.

 Messzeit: 10 – 20 Tage

Radon
Personenmessung

Ermittlung der personenbezogenen Radon-Exposition im beruflichen Strahlenschutz

 Messzeit: 12 Monate
i.d.R. 4 x 3 Monate

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