Das Prüfverfahren mit unseren Radon-Exposimetern ist durch das Bundesamt für Strahlenschutz offiziell anerkannt.
BfS: Az 51163/01
Durch die offizielle Anerkennung können Sie mit unseren Exposimetern u. a. rechtsgültige Messungen an Arbeitsplätzen nach §155 StrlSchV durchführen.
Radon
Langzeitmessung
Langzeitmessung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen.
Messzeit: 1 – 12 Monate
Radon
Kurzzeitmessung
Kurzzeitmessung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen.
Messzeit: 10 – 14 Tage
Radon
Bodenluftmessung
Messung der Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 Meter Tiefe.
Messzeit: 10 – 20 Tage
Radon
Personenmessung
Ermittlung der personenbezogenen Radon-Exposition im beruflichen Strahlenschutz
Messzeit: 12 Monate
i.d.R. 4 x 3 Monate
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