Radon Personenmessung

Mit unserem Personen-Exposimeter vom Typ PD können Sie die inidividuelle Radon-Exposition, wie Sie behördlicherseits im beruflichen Strahlenschutz gefordert wird, ermitteln.

Hier bestellen Sie unsere Radon-Messgeräte (sogenannte passive Exposimeter) für Personenmessungen im beruflichen Strahlenschutz.

Leistungsumfang einer jeden Bestellung:

  • Lieferung der bestellten Radon-Exposimeter in einer radondichten Verpackung;
  • verständliche Messanleitung mit Tabelle zur Erfassung der Arbeitsstunden liegt bei;
  • Analyse der exponierten Detektoren in unserem anerkannten Prüflabor;
  • Zusendung eines detaillierten Prüfberichtes per Brief /E-Mail.

Personenmessung Typ: PD

Messzeit: 12 Monate | i.d.R. 4 x 3 Monate

JETZT BESTELLEN

Kleinmengen bis 9 Stück, werden durch unseren offiziellen Vertriebspartner (RadonShop.com) abgewickelt.
Mengen, ab 10 Stück können Sie direkt bei uns bestellen, hierzu ist eine Umsatzsteuer ID oder Behördenbezeichnung notwendig.

Wichtige Informationen

Gesetzlicher Bezug:
§§ 126 – 132 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und §§ 155 – 158 Strahlenschutzverordnung  (StrlSchV).

Als Arbeitsplatz werden gemäß StrlSchG Orte definiert, an dem sich eine Arbeitskraft während Ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält. Wer in Radonvorsorgegebieten für einen Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes verantwortlich ist, hat innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe dieser Gebiete (d.h. spätestens bis 30.06.2022) Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration durchzuführen und abzuschließen. Dabei beträgt die vorgeschriebene Messdauer 12 Monate und hat von einer nach §155 StrlSchV anerkannten Stelle mit geeigneten Messgeräten zu erfolgen. Die Verpflichtung für die Durchführung dieser Radonmessungen erstreckt sich auch auf Räume im vermieteten Gewerbe. Das umfasst im Wesentlichen alle Büro- und Aufenthaltsräume im Erd- und Untergeschoss von Gebäuden. Hinzu kommen Räume, in denen sich beispielsweise Hausmeister, Techniker, Reinigungspersonal, Kantinenpersonal und weitere Angestellte aufhalten. Heizungskeller und Serverräume zählen dabei nicht als Arbeitsplatz gem. StrlSchV.

Messen Sie zeitnah!

Nach Anlage 8 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) besteht bei „Arbeitsfeldern mit erhöhten Expositionen durch Radon“ die Verpflichtung für Arbeitgeber zur Abschätzung der Strahlenexposition der Mitarbeiter. Diese hat über einen Zeitraum von 12 Monaten zu erfolgen. Das gilt auch für Arbeitsfelder außerhalb von Radon-Verdachtsgebieten. Zu diesen Arbeitsfeldern gehören:

  • Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
  • Arbeitsplätze in Radon-Heilbädern und radon-Heilstollen,
  • Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

Die Ermittlung der personenbezogenen Radon-Exposition erfolgt mittels eines Personen-Exposimeters sowie einem mitgelieferten Referenz-Exposimeter.

Hierbei wird wie folgt vorgegangen:

Das Personen-Messgerät (mit Clip) ist an der Arbeitsbekleidung (z.B. Brusttasche Arbeitskombi) zu tragen. Die täglichen Tragezeiten (= die Zeit, in der es nicht neben dem im Umkleideraum aufgestellten Referenz-Exposimeter liegt) werden in der Tabelle auf dem mitgelieferten Begleitzettel notiert.

Das Referenz-Messgerät ist in dem Raum aufzustellen, in dem die Personen-Messgeräte außerhalb der Arbeitszeit aufbewahrt werden, z.B. Umkleideraum, Büro, Kfz oder unter Freiluft-Bedingungen.

Die  Messzeit beträgt 3-6 Monate. Die Vorgabe einer Mindestmesszeit von 1 Jahr wird auch durch mehrere, aufeinander folgende Einzelmessungen erfüllt.

  • Schicken Sie bitte die Exposimeter zeitnah nach Abschluss der Messung zurück an das Prüflabor ALTRAC.
  • Die Exposimeter sollten nach Möglichkeit in in der Originalverpackung (diese ist radondicht) zurück ins Labor gesendet werden.
  • Nach Analyse der exponierten Detektoren erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht per Brief zugeschickt.

und so wird´s gemacht.

1. Bestellung

Rechnen Sie aus, wieviele Radon-Exposimeter Sie benötigen, um eine der Vorschriften gerechte Radonmessung durchzuführen. Mehr Informationen über die Mindestanzahl erfahren Sie in den einzelnen Produktbeschreibungen.

2. Messung

Folgen Sie genau den mitgelieferten Anweisungen über die Plazierung der Exposimeter und der Mindestmesszeit. Die Radonmessung beginnt mit dem Öffnen der radondichten Verpackungen.

3. Auswertung

Nach Ablauf der Messzeit müssen die Messgeräte zeitnah wieder zurück ins Prüflabor geschickt werden. Hier werden die Detektoren einer chemischen Ätzung unterworfen und analysiert.

4. Bericht

Nach der Analyse bekommt der Besteller den Prüfbericht per Email zugeschickt. Sind im Wohn- und/oder Arbeitsbereich Werte gemessen worden, die über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ liegen, sind geeignete Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung erforderlich.

Personenmessung Typ: PD

Messzeit: 12 Monate | i.d.R. 4 x 3 Monate

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Kleinmengen bis 9 Stück, werden durch unseren offiziellen Vertriebspartner (RadonShop.com) abgewickelt.
Mengen, ab 10 Stück können Sie direkt bei uns bestellen, hierzu ist eine Umsatzsteuer ID oder Behördenbezeichnung notwendig.